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Holzverkaufsorganisation

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Das Forst- & Holzkontor Rheingau-Taunus Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) wurde in der konstituierenden Sitzung des Verwaltungsrats am 07.03.2019 als Holzverkaufsorganisation von den Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises gegründet.

 

Am 15.08.2019 wurde der Geschäftsbetrieb in Heidenrod-Kemel aufgenommen.

 

Auslöser für die Gründung ist ein Kartellverfahren, in dessen Verlauf die Forstverwaltungen der Länder, auch in Hessen, aufgefordert wurden, eine Trennung des Holzverkaufs zwischen eigener Vermarktung und dem Verkauf für Kommunal- und Privatwald ab einer Betriebsgröße von 100 Hektar durchzuführen.

 

Diese Anforderungen des Bundeskartellamtes wurden mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.06.2018 bestätigt. Mit einem Erlass der Forstabteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) im August 2018 wurde dieses Urteil in Hessen umgesetzt.

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Forst- & Holzkontor Rheingau-Taunus AöR

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