Brennholzbestellungen
Aktuell ist keine Brennholzbestellung möglich.
Ab dem 1. Oktober bis zum 30. November 2025 können alle Bürgerinnen und Bürger der folgenden Kommunen ihren privaten Brennholzbedarf für die Saison 2026 online anmelden:
Fragen & Antworten zur Brennholzaufarbeitung
Wann kann Brennholz bestellt werden?
Das Brennholzbestellportal ist vom 01.10. bis zum 30.11. aktiv. Nach dem Bestellschluss werden die Bestelllisten an die zuständigen Revierleiter weitergeleitet, die die Brennholzpolter für die Kunden anfertigen. Die Zuteilung des Brennholzes erfolgt bis Ende September. Nachdem die Daten zu dem Holz an das Forst- und Holzkontor übermittelt wurden, wird die Rechnung erstellt und verschickt.
Für welchen Kommunen kann Brennholz bestellt werden?
Die Brennholzbestellung über unser Portal ist nur für folgende Kommunen möglich:
Bad Schwalbach
Eltville
Geisenheim
Heidenrod
Hünstetten
Niedernhausen
Oestrich-Winkel
Rüdesheim
Taunusstein
Walluf
Falls Ihre Kommune hier nicht aufgeführt ist, bitten wir Sie, eine Anfrage direkt bei Ihrer Kommune zu stellen.
Wie erfolgt die Kommunikation und der Versand von Dokumenten?
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation und der Versand von Dokumenten per E-Mail. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Spam-Ordner! Sie erhalten:
Eine Rechnung mit dem zu zahlenden Betrag, der an die Kasse der Kommune zu überweisen ist.
Eine Holzliste mit allen relevanten Daten zum Holz (Länge, Durchmesser, Koordinaten).
Eine Karte mit der Lage des Holzes. Nach der Bezahlung des Holzes können Sie mit der Aufarbeitung/Abfuhr beginnen. Bitte führen Sie die Rechnung mit dem Zahlungsnachweis mit. Eine gesonderte Abfuhrfreigabe von der Kasse erfolgt nicht.
Wann darf die Holzaufarbeitung erfolgen?
Die Aufarbeitung beginnt ab dem 1. Oktober und endet am 31. März des Folgejahres. Die Arbeiten dürfen werktags zwischen 08:00 und 19:00 Uhr durchgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen sind die Aufarbeitung und die Holzabfuhr untersagt.
Wann ist die Holzabfuhr erlaubt?
Die Abfuhr ist grundsätzlich ganzjährig möglich. Bitte beachten Sie jedoch örtliche zeitliche Befristungen, die aufgrund von Jagdzeiten, FFH- sowie Vogelschutzrichtlinien bestehen können. Informationen dazu erhalten Sie bei der Kommune oder beim örtlichen Revierleiter.
Welche Sicherheitsvorkehrungen sind vor Beginn der Arbeiten zu treffen?
Vor Beginn der Arbeiten sollten die nächstgelegenen Rettungspunkte (Rotes Kreuz) bekannt und vermerkt sein. Diese sind auf der beiliegenden Karte verzeichnet und dienen im Notfall als Treffpunkt für den Rettungsdienst und die Feuerwehr. Im Notfall sollte die Nummer des Rettungspunktes (RÜD-xy) angegeben werden. Zudem ist das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung verpflichtend.
Dürfen die Holzpolter mit dem PKW angefahren werden?
Ja, die Holzpolter dürfen mit PKW und Anhänger angefahren werden. Die Rückegassen dürfen jedoch nicht verlassen werden. Die Nutzung der Wege sollte schonend erfolgen, mit einer maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h. Zudem ist auf Erholungssuchende Rücksicht zu nehmen.
Darf Brennholz im Wald gelagert werden?
Das Lagern von Brennholz im Wald ohne Genehmigung des Waldbesitzers ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Waldbesitzers. Ansprechpartner hierfür ist der örtliche Revierleiter.
Gibt es eine Garantie für die bestellte Holzmenge und -art?
Aufgrund der aktuellen Situation in den Wäldern kann keine Garantie über die Zuteilung der bestellten Menge und Holzart, insbesondere bei Laubholz, gegeben werden. Abweichungen von der gewünschten Laubholzart, beispielsweise eine Mischung von Buchen- und Eichenholz, müssen toleriert werden. Zudem können weitere Laubholzarten wie Ahorn oder Birke beigemischt sein. Bestellungen sind verbindlich.
Welche Qualität hat das Brennholz?
Das Brennholz kann auch Schadholz enthalten und aus absterbenden Bäumen bestehen. Eine bestimmte Qualität oder Frische des Holzes wird nicht zugesichert. Da es sich um ein Naturprodukt handelt, sind Verfärbungen, Pilzbefall oder ein verringerter Heizwert keine unzulässigen Mängel, solange das Holz als Brennstoff geeignet ist.
Gibt es Gebühren für eine Stornierung?
Bei einer Stornierung einer bereits gestellten Rechnung fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10 €/Fm, mindestens aber 25 € pro Rechnung an. Das beiderseitige Widerrufsrecht behält seine Gültigkeit. Bestellungen können innerhalb von 3 Wochen nach der Bestellung per E-Mail widerrufen werden. Sollten Sie noch keine Rechnung bekommen haben, können Sie Ihre Bestellung kostenfrei stornieren.
Wann geht das Risiko auf die Kundschaft über?
Das Risiko für das Brennholz geht nach erfolgter Bezahlung auf die Kundschaft über. Sollte das Holz nach der Zahlung gestohlen werden, erfolgt kein Ersatz.