Zentrale:        +49 (6124) 60596 - 0

Verwaltung:    +49 (6124) 60596 - 0

Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Brennholzbestellungen

Aktuell ist keine Brennholzbestellung möglich.

Ab dem 1. Oktober bis zum 30. November 2025 können alle Bürgerinnen und Bürger der folgenden Kommunen ihren privaten Brennholzbedarf für die Saison 2026 online anmelden:


Fragen & Antworten zur Brennholzaufarbeitung

Wann kann Brennholz bestellt werden? 

Das Brennholzbestellportal ist vom 01.10. bis zum 30.11. aktiv. Nach dem Schluss der Bestellannahme wird Ihre Bestellung an die zuständigen Revierleiter übermittelt die dann die Brennholzpolter für Sie Kunden erzeugen lassen bzw. die Bestellungen zuteilen. Die Zuteilung allen Holzes soll bis Ende September erfolgen. Nachdem die Holzmessdaten zu dem Holz an das Forst- und Holzkontor übermittelt wurden, werden Rechnungen erzeugt und an Sie verschickt.

Für welchen Kommunen kann Brennholz bestellt werden? 

Die Brennholzbestellung über unser Portal ist nur für folgende Kommunen möglich:

  • Bad Schwalbach

  • Eltville

  • Geisenheim

  • Heidenrod

  • Hünstetten

  • Niedernhausen

  • Oestrich-Winkel

  • Rüdesheim

  • Taunusstein

  • Walluf 

     

Falls Ihre Kommune hier nicht aufgeführt ist, bitten wir Sie, eine Anfrage direkt bei Ihrer Kommune zu stellen.

Wie erfolgt die Kommunikation und der Versand von Dokumenten? 

Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation und der Versand von Dokumenten per E-Mail. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Spam-Ordner! Sie erhalten:

  • Eine Rechnung mit dem zu zahlenden Betrag, der an die Kasse der Kommune zu überweisen ist.

  • Eine Holzliste mit allen relevanten Daten zum Holz (Länge, Durchmesser, Koordinaten).

  • Eine Karte mit der Lage des Holzes. Nach der Bezahlung des Holzes können Sie mit der Aufarbeitung/Abfuhr beginnen. Bitte führen Sie die Rechnung mit dem Zahlungsnachweis mit. Eine gesonderte Abfuhrfreigabe von der Kasse erfolgt nicht.

Wann darf die Holzaufarbeitung erfolgen? 

Die Aufarbeitung von Brennholz ist vom 1. Oktober bis zum 31. März gestattet. Die Arbeiten dürfen werktags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr durchgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen sind die Aufarbeitung und die Holzabfuhr untersagt.

Wann ist die Holzabfuhr erlaubt? 

Die Abfuhr von Stammholz ist grundsätzlich ganzjährig möglich. Bitte beachten Sie jedoch örtliche zeitliche Befristungen, die aufgrund von Jagdzeiten, FFH- sowie Vogelschutzrichtlinien bestehen können. Informationen dazu erhalten Sie bei der Kommune oder beim örtlichen Revierleiter.

Welche Sicherheitsvorkehrungen sind vor Beginn der Arbeiten zu treffen? 

Bei Arbeiten mit der Motorsäge müssen immer 2 Erwachsene vor Ort sein (Rettungskette). Vor Beginn der Arbeiten sollten die nächstgelegenen Rettungspunkte (Rotes Kreuz in den bereitgestellten Karten) bekannt und vermerkt sein. Diese dienen im Notfall als Treffpunkt mit dem Rettungsdienst und der Feuerwehr. Im Notfall muss die Nummer des nächstgelegenen Rettungspunktes beim Notruf (RÜD-xy) angegeben werden. Das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung ist verpflichtend.

Dürfen die Holzpolter mit dem PKW angefahren werden? 

Ja, die Holzpolter dürfen mit PKW und Anhänger angefahren werden. Waldwege und Rückegassen dürfen jedoch nicht verlassen werden. Bei der Nutzung der Wege ist eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h einzuhalten. Erholungssuchende haben Vorrang, auf diese ist uneingeschränkte Rücksicht zu nehmen.

Darf Brennholz im Wald gelagert werden? 

Das Lagern von Brennholz im Wald ohne Genehmigung des Waldbesitzers ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Waldbesitzers. Ansprechpartner hierfür ist der örtliche Revierleiter.

Gibt es eine Garantie für die bestellte Holzmenge und -art? 

Aufgrund der aktuellen Situation in den Wäldern (Trockenheit durch Klimawandel) kann der Holzkontor nur die BEstellungen an die Revierleitungen weitergeben Eine Garantie über die Zuteilung der bestellten Menge und Holzart, insbesondere bei Laubholz, kann nicht gegeben werden. Abweichungen von der gewünschten Laubholzart, beispielsweise eine Mischung von Buchen- und Eichenholz, müssen toleriert werden und bedürfen keiner Diskussion. Zudem können weitere Laubholzarten wie Ahorn oder Birke beigemischt sein. Bestellungen sind verbindlich. Die Kollegen in den Revieren probieren Ihr Möglichstes!

Welche Qualität hat das Brennholz? 

Das Brennholz kann zu einem erheblichen Teil aus Schadholz bestehen. Farbliche Veränderungen und Versterben sind keine Ausschlusskriterien und aus absterbenden Bäumen bestehen. Eine bestimmte Qualität oder Frische des Holzes wird nicht zugesichert. Da es sich um ein Naturprodukt handelt, sind Verfärbungen, Pilzbefall oder ein verringerter Heizwert keine unzulässigen Mängel, solange das Holz als Brennstoff geeignet ist.

Gibt es Gebühren für eine Stornierung? 

Bei einer Stornierung einer bereits gestellten Rechnung fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10 €/Fm, mindestens aber 25 € pro Rechnung an. Das beiderseitige Widerrufsrecht behält seine Gültigkeit. Bestellungen können innerhalb von 3 Wochen nach der Bestellung per E-Mail widerrufen werden. Sollten Sie noch keine Rechnung bekommen haben, können Sie Ihre Bestellung kostenfrei stornieren.

Wann geht das Risiko auf die Kundschaft über? 

Das Risiko für das Brennholz geht nach erfolgter Bezahlung auf die Kundschaft über. Sollte das Holz nach der Zahlung gestohlen werden, erfolgt kein Ersatz.

 

 

 

 

 

 

Hilfe & Informationen

Startseite

Unternehmen

Holzvermarktung

Informationen

 

Forst- & Holzkontor Rheingau-Taunus AöR

Bäderstraße 47

65321 Heidenrod-Kemel

 

Bürozeiten:

 

Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitags                         8.30 Uhr bis 12.00 Uhr